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Pastoralverbundsrat (PVR)

Pastoralverbundsrat (PVR) Erwitte

Dem Pastoralverbundsrat obliegt die Beratung, Koordinierung und Beschlussfassung der den Pastoralverbund gemeinsam betreffenden pastoralen Vorhaben, Anliegen und Fragestellungen. Dem Pastoralverbundsrat gehören mit Stimmrecht an: der Pastoralverbundsleiter als Vorsitzender, die weiteren Mitglieder des Pastoralteams und die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte. Beratend nehmen an den Sitzungen des Pastoralverbundsrates teil:

  • ein vom gemeinsamen Finanzausschuss aus seinen Reihen bestimmtes Mitglied: Antonius Pieper, Erwitte
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin der haupt- und nebenberuflichen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pastoralverbund: Angelika Stefanski, Erwitte
  • je ein Vertreter oder eine Vertreterin aus den Bereichen der katholischen Erwachsenen- und Jugendverbände im Pastoralverbund: Christel Kaufhold, Erwitte, und Helga Lüning, Bad Westernkotten
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin aus dem Bereich der Caritas im Pastoralverbund: Ursula Hülsböhmer, Bad Westernkotten

Finanzausschuss des Pastoralverbunds

Zur eigenständigen Finanzierung seiner Aufgaben und für besondere pastorale Initiativen auf Ebene des Pastoralverbundes steht diesem ein eigenes jährliches Budget zur Verfügung, das durch direkte Zuweisung von Kirchensteuermitteln und durch eine angemessene Umlage der Kirchengemeinden des Pastoralverbundes finanziert wird. Die verantwortliche Bewirtschaftung dieses Budgets obliegt dem Pastoralverbundsleiter. In jedem Pastoralverbund besteht ein gemeinsamer Finanzausschuss, dessen Aufgabe es ist, den Pastoralverbundsleiter bei der Bewirtschaftung dieses Budgets zu beraten. Zugleich dient der gemeinsame Finanzausschuss der Beratung und Koordinierung der vermögensrechtlichen Fragen, die von den einzelnen Kirchenvorständen im Hinblick auf den Pastoralverbund zu beschließen sind. Der gemeinsame Finanzausschuss setzt sich zusammen aus je einem von jedem Kirchenvorstand im Pastoralverbund durch Beschluss aus den eigenen Reihen berufenen Kirchenvorstandsmitglied. Die Zugehörigkeit endet, außer durch Rücktritt, durch Abberufung durch Beschluss des Kirchenvorstandes sowie mit Ausscheiden aus dem Kirchenvorstand. Ein Mitglied des Pastoralverbundsrates, nimmt beratend teil.


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