Die Aufgaben des Pfarrgemeinderats
Auch heute noch ist es immer wieder vielen Leuten gar nicht bekannt, welche Rolle dieses Gremium in einer Kirchengemeinde eigentlich spielt bzw. spielen soll. Während beim Kirchenvorstand klar ist, dass der sich um das Geld kümmert, fällt beim Pfarrgemeinderat (PGR) vielen nur ein, "dass der doch das Pfarrfest organisiert".
Doch die Pfarrgemeinderäte wissen, dass es für sie wichtigere Aufgaben gibt.
Was ist der Pfarrgemeinderat?
Ein Leitungsgremium. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.
Welche Aufgaben hat der PGR?
Das Statut des Erzbistums Paderborn umschreibt das Aufgabenfeld in etwa so:
"Gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erforscht der Pfarrgemeinderat alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen. Er berät diese, beschließt Maßnahmen und Projekte und sorgt für deren Durchführung, falls kein anderer Träger zuständig oder zu finden ist."
Mit der Einrichtung von Pastoralverbünden hat sich der Aufgabenumfang erweitert. Das Mitwirken im Koordinierungskreis rechnet zu den originären Aufgaben des Pfarrgemeinderates.
Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates besteht vor allem darin, den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen und alle Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, mit ihm zu erforschen, zu beraten, gemeinsam zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen.
U. a. bedeutet dies:
- das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken,
- die Mitarbeit zu aktivieren;
- Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen und zubefähigen;
- Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste einzubringen;
- den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich fördern,
- Anliegen der Pfarrgemeinde in der Öffentlichkeit zu vertreten,
- die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zusehen und in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und
- Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fern stehen, zu suchen.
Desweiteren führt das Statut für die Pfarrgemeinderäte die folgenden Aufgaben an:
- geeignete Personen in den Koordinierungskreis des Pastoralverbundes zu entsenden,
- die Interessen der Gemeinde in den übergemeindlichen und politischen Gremien wahrzunehmen,
- mit dem Kirchenvorstand zusammenzuarbeiten, unter anderem durch Mitwirkung eines ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedes im Kirchenvorstand,
- pastorale Schwerpunkte für den Haushalt zu erarbeiten,
- die Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb der Gemeinde wahrzunehmen,
- bei Wahlen zum Kirchenvorstand oder anderen Wahlen mitzuwirken,
- bei Bedarf eine Pfarrversammlung einzuberufen.
Auf welcher Grundlage arbeitet der PGR?
Grundlage sind die Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils, seit dem die Überzeugung gewachsen ist, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.
Wer kann Mitglied werden?
Jeder Katholik ab 16 Jahren, der seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat, kann für den Pfarrgemeinderat kandidieren.
Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?
Die Zahl der PGR-Mitglieder liegt, je nach Größe der Pfarrgemeinde, zwischen 8 und 20 Mitgliedern. Neben den gewählten Mitgliedern gibt es amtliche Mitglieder und berufene Mitglieder. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören z.B. der Pfarrer, ein weiterer Geistlicher oder Gemeindereferentinnen und –referenten.
Zusätzlich können gewählte und amtliche Mitglieder weitere Personen berufen, deren Mitarbeit ihnen sinnvoll erscheint.
Wie organisiert der Pfarrgemeinderat seine Arbeit?
Der Pfarrgemeinderat tagt im Schnitt alle sechs bis acht Wochen. Jedes Mitglied hat dabei das Recht, Anträge zu stellen, über die dann abgestimmt wird. Um die Palette der Themen und Aktionen organisatorisch in den Griff zu bekommen, können Ausschüsse gebildet werden, in die jedes Gemeindemitglied berufen werden.

